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   VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13.MZ   

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VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13.MZ (https://dejure.org/2013,11655)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.05.2013 - 6 L 116/13.MZ (https://dejure.org/2013,11655)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 6 L 116/13.MZ (https://dejure.org/2013,11655)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 6 GesSchulV RP, § 74 Abs 3 S 1 SchulG RP, § 76 Abs 1 S 1 Nr 3 SchulG RP, § 10 Abs 3 S 1 SchulO RP 2009, § 11 Abs 2 SchulO RP 2009
    Schulrecht: Auswahlverfahren auf Zulassung zur Integrierten Gesamtschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung eines Kindes in das Auswahlverfahren auf Zulassung zur Integrierten Gesamtschule mit Beginn des Schuljahres unter dem Gesichtspunkt des § 13 Abs. 6 ÜSchulO; Festlegung von weiteren sachgerechten Aufnahmekriterien durch den Aufnahmeausschuss im Benehmen mit ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnsitz im Zeitpunkt der Anmeldung bzw. der Auswahlentscheidung auf Zulassung zur Integrierten Gesamtschule kann unberücksichtigt bleiben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Hannover, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

    Kein Anspruch einer nicht personensorgeberechtigten Person auf Aufnahme des ihr

    Auszug aus VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13
    In einem solchen Fall ist es gerechtfertigt, abweichend von der Regel des § 13 Abs. 6 ÜSchulO ein Kind in das Auswahlverfahren mit einzubeziehen, welches im danach maßgeblichen Zeitpunkt seinen Wohnsitz (noch) nicht im Gebiet des Schulträgers hatte (vgl. auch VG Hannover, Beschluss vom 15. August 2006 - 6 B 4352/06 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 39/90 -, BVerwGE 90, 275 = juris Rn. 15 [st. Rspr.]).
  • VG Koblenz, 25.06.2009 - 7 L 561/09

    Streit um Aufnahme in Gesamtschule

    Auszug aus VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13
    Soweit die Antragstellerin bemängelt, die Schule habe bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt, dass in ihrer Person ein Härtefall vorliegt, so kann zunächst offenbleiben, ob im Hinblick auf den Wegfall der früheren Härtefallregelung in § 7 Abs. 6 IGSVO in der bis zum 9. März 2004 geltenden Fassung eine bevorzugte Behandlung von Härtefällen überhaupt noch zulässig ist (ebenso VG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 7 L 561/09.KO -, juris Rn. 17; verneinend bei Losverfahren etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 1499/10 -, juris Rn. 12; VG Hannover, a.a.O. juris Rn. 27).
  • VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1499/10

    Aufnahmekapazität; differenziertes Losverfahren; ermessensfehlerfreie

    Auszug aus VG Mainz, 15.05.2013 - 6 L 116/13
    Soweit die Antragstellerin bemängelt, die Schule habe bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt, dass in ihrer Person ein Härtefall vorliegt, so kann zunächst offenbleiben, ob im Hinblick auf den Wegfall der früheren Härtefallregelung in § 7 Abs. 6 IGSVO in der bis zum 9. März 2004 geltenden Fassung eine bevorzugte Behandlung von Härtefällen überhaupt noch zulässig ist (ebenso VG Koblenz, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 7 L 561/09.KO -, juris Rn. 17; verneinend bei Losverfahren etwa VG Oldenburg, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 1499/10 -, juris Rn. 12; VG Hannover, a.a.O. juris Rn. 27).
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